Am Sonntag, den 25. Jänner 2015 finden in ganz Niederösterreich Gemeinderatswahlen statt.
I. WER darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Österreichischen Staatsbürgerinnen und alle EU-Bürgerlnnen, die spätestens am Wahltag (25. Jänner 2015) 16 Jahre alt sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Der Stichtag für das Wählerverzeichnis war der 20. Oktober 2014, d. h. man musste am 20. Oktober 2014 in der Stadtgemeinde Hainfeld aufrecht gemeldet gewesen sein. Als aufrechte Meldung gelten sowohl der Hauptwohnsitz als auch der weitere Wohnsitz (früher auch als Nebenwohnsitz bezeichnet).
- WANN und WO wird gewählt? Wählen am Wahltag
WAHLTERMIN: Sonntag, 25. Jänner 2015
WAHLZEIT: 07:00 bis 16:00 Uhr
WAHLORT: im zugewiesenen Wahlsprengel
Die Wahllokale befinden sich in der NNÖMS, Schulgasse 7, 3170 Hainfeld.
In welchem Wahlsprengel Sie Ihre Stimme abgeben müssen, erfahren Sie aus der Zusendung “Amtliche Mitteilung zur Gemeinderatswahl 2015”, die Ihnen rund drei Wochen vor dem Wahltag per Post zugesendet wird. Diese enthält unter anderem den Abschnitt “Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2015″, den Sie bitte ins Wahllokal mitnehmen. Sie erleichtern dadurch den Wahlvorgang.
Eine Stimmabgabe in einer anderen Gemeinde ist bei dieser Wahl nicht möglich.
III. WIE wird gewählt? WELCHE Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- a) STIMMZETTEL
Bei der Gemeinderatswahl gibt es amtliche und persönliche (nichtamtliche) Stimmzettel. Ein amtlicher Stimmzettel wird Ihnen am Wahltag im Wahllokal zur Verfügung gestellt.
Persönliche Stimmzettel können Sie auf andere Weise (per Post, persönlich überreicht usw.) erhalten. Sollten Sie mit einem persönlichen Stimmzettel wählen wollen, müssen Sie diesen zur Wahl mitbringen.
Für den Wahlvorgang gelten die gleichen Vorschriften wie bei allen anderen Wahlen(ldentitätsfeststellung, im Wählerverzeichnis eingetragen, geheime Wahl usw.).
- b) AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS UND AMTLICHE WAHLINFORMATION
Bei der Stimmabgabe benötigen Sie zum Nachweis Ihrer Identität unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis. Bitte achten Sie vor allem bei Heirat oder anderen Gründen der Namensänderung rechtzeitig darauf, dass das Dokument bereits auf Ihren neuen Namen ausgestellt ist! Weiteres ersuchen wir Sie, die amtliche Wahlinformation ins Wahllokal mitzunehmen. Dies erleichtert den Wahlvorgang.
- c) WAHLMÖGLICHKEITEN
Es gibt folgende Möglichkeiten zu wählen:
WAHL MIT AMTLICHEN STIMMZETTEL
–>· Kennzeichnung einer Partei
–>· Kennzeichnung einer Partei und zusätzlich Vorzugsstimme
für eine Kandidatin oder einen Kandidaten
–>· Nennung eines Namens
WAHL MIT PERSÖNLICHEM STIMMZETTEL
–>· Stimmzettel mit Parteienbezeichnung
–>· Stimmzettel mit Namensnennung(en)
–>· Stimmzettel mit Parteienbezeichnung und
Namensnennung(en)
- d) NAMENSRECHT – NAME GEHT VOR PARTEI!
Für die Gemeinderatswahl gilt die Regelung NAME geht vor Partei, d.h. sollte(n) auf einem Stimmzettel ein oder mehrere Namen aufscheinen, so hat (haben) diese (r) Name(n) Vorrang vor einer allfälligen Parteikennzeichnung.
Der (die) Name(n) muss (müssen) jedoch einer wahlwerbenden Gruppe eindeutig zugeordnet werden können.
Bei gleichen Namen müssen daher besondere Merkmale (Vorname, Geburtsjahr) angeführt werden, um diesen Namensstimmzettel als gültig einer Partei zuordnen zu können.
- BRIEFWAHL
Bei der Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 ist auch die Stimmabgabe mittels Briefwahlmöglich.
- a) WO UND BIS WANN IST DIE WAHLKARTE ZU BEANTRAGEN?
Die dafür notwendige Wahlkarte können Sie
–>· ab sofort bis Mittwoch, den 21. Jänner 2015, schriftlich und
–>· bis Freitag, den 23. Jänner 2015, 12.00 Uhr, mündlich
bei der Stadtgemeinde Hainfeld
(Hr. Franz Pritsch 02764/2246 DW 71) beantragen.
Nähere Informationen siehe unten zu den “Wahlkarten”
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
- b) STIMMABGABE MIT WAHLKARTE?
ÜBERMITTLUNG DURCH DIE POST
Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl bitte darauf achten, dass die Briefwahlkarte bis spätestens am Wahltag, Sonntag, den 25. Jänner 2015, um 6.30 Uhr, im Gemeindeamt Stadtgemeinde Hainfeld Hauptstraße 5, eingelangt sein muss!!!!
Es wird daher ersucht, die Tage des Postlaufes einzurechnen und die Briefwahlkarte rechtzeitig zur Post zu geben.
PERSÖNLICHE ABGABE DER WAHLKARTE
Darüber hinaus ist die persönliche Abgabe von Briefwahlkarten im Gemeindeamt zu den Öffnungszeiten möglich.
DAS INLANDSPORTO TRÄGT DIE STADTGEMEINDE HAINFELD
DIE BRIEFWAHL IST NUR MIT EIGENHÄNDIGER UNTERSCHRIFT GÜLTIG!
- c) WANN BENÖTIGE ICH EINE WAHLKARTE?
–>· Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl
–>· Für die Stimmabgabe von bettlägerigen (kranken) Wahlberechtigten vor der besonderen (fliegenden) Wahlbehörde.
–>· Für die Stimmabgabe in einem anderen Wahlsprengel als im eigenen Wahlsprengel
innerhalb von Hainfeld.
- d) WANN UND WO WERDEN WAHLKARTEN BEANTRAGT BZW. AUSGESTELLT?
BEANTRAGUNG
Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann
–>· Schriftlich: bis Mittwoch, den 21. Jänner 2015, (auch per Fax.:+43 (0) 2764 / 2246 – 70
oder E-Mail: buergerservice@hainfeld.at oder über www.wahlkartenantrag.at
–>· Mündlich: bis Freitag, den 23. Jänner 2015, 12.00 Uhr,
AUSSTELLUNG
Persönliche Abholung: Die Wahlkarten werden im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Hainfeld
Öffnungszeiten am Gemeindeamt:
Montag – Freitag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch: 18.30 Uhr (Bürgerservice Stelle)
Donnerstag: 14.30 Uhr ausgestellt.
–>·
–>· Zustellung via Post: Bei zeitgerechtem Antrag kann die Wahlkarte auch postalisch zugestellt werden. Der Versand erfolgt eingeschrieben und RSb.
WELCHE UNTERLAGEN SIND MITZUBRINGEN?
–>· Bei mündlicher Beantragung bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!
–>· Bei schriftlicher Beantragung eine Kopie (auch Scan) eines amtlichen Lichtbildausweises mit senden oder die Reisepassnummer samt Ausstellungsbehörde angeben.
AUSSTELLUNGSZEITPUNKT
Die Wahlkarten werden rund drei Wochen vor dem Wahltermin ausgestellt.
Eine Ausfolgung an den wahlberechtigten Eheteil oder eingetragenen Partner oder wahlberechtigte Verwandte (Eltern oder Kinder) kann nur mit einer Vollmacht erfolgen.
Sonstigen schriftlich legitimierten Personen dürfen neben der allenfalls eigenen Wahlkarte nicht mehr als 2 Wahlkarten gegen Übernahmebestätigung ausgefolgt werden
- e) WAS MUSS BESONDERS BEACHTET WERDEN?
Zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte müssen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses sodann in das Wahlkartenkuvert legen.
Anschließend müssen Sie auf dem Wahlkartenkuvert eigenhändig in dem hierfür vorgesehenen Feld Ihre Unterschrift leisten.
Die Verwendung eines nichtamtlichen (persönlichen) Stimmzettels ist auch bei der Briefwahl möglich.
- f) WIE UND WANN MUSS DIE BRIEFWAHLKARTE BEI DER GEMEINDE EINLANGEN?
Das verschlossene Überkuvert mit dem Adressaufdruck der Gemeindewahlbehörde Stadtgemeinde Hainfeld muss bis zum Wahltag, den 25. Jänner 2015, um 6.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde der Stadtgemeinde Hainfeld, Hauptstraße 5, einlangen.
Sie können die Briefwahlkarte persönlich im Gemeindeamt zu den Öffnungszeiten abgeben oder mit der Post schicken. Das Inlandsporto trägt die Stadtgemeinde Hainfeld.
Bitte die Tage des Postlaufes beachten.
Am Wahltag kann die verschlossene Briefwahlkarte bis zum Wahlschluss auch jener Sprengelwahlbehörde übermittelt werden, in deren Wählerverzeichnis der/die Wähler/in eingetragen ist.
Überdies kann die verschlossene Briefwahlkarte bis zum Wahltag, dem 25. Jänner 2015, um 6.30 Uhr in den Einlaufbriefkasten beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Hainfeld eingeworfen werden.
“FLIEGENDE” WAHLBEHÖRDE
Bettlägerige oder kranke Wählerinnen können auch vor einer besonderen, der sogenannten “fliegenden” Wahlbehörde wählen, die die Wahlberechtigten zu Hause besucht. Auch hierfür ist eine Wahlkarte unbedingt erforderlich. Der Antrag für die “fliegende” Wahlbehörde kann, wie im Kapitel “Briefwahl und Wahlkarten” beschrieben, im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Hainfeld gestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch eine Wahlkarte gelöst werden.