
Das neue NÖ Katastrophenhilfegesetz (KHG) wurde im Juli 2016 im Landtag beschlossen und sieht eine regelmäßige Information der Bevölkerung im Katastrophenschutz durch die Gemeinden vor. Über unseren Zivilschutzbeauftragten, GR Franz Mühlbauer, steht der NÖ Zivilschutzverband, als Partner der Gemeinden, in diesem Bereich zur Verfügung.
„Mit dem neuen Gesetz wurden nicht nur die Rahmenbedingungen eines Katastrophenhilfseinsatzes neu definiert, sondern es wurden wichtige Grundsteine für den vorbeugenden Katastrophenschutz verankert. Damit unterstützt der NÖ Zivilschutzverband die Bevölkerung bei allen Fragen zum Thema Selbstschutz“, so der Präsident des NÖZSV LAbg. Bgm. Christoph Kainz.