Es wurde seitens der Stadtgemeinde Hainfeld und seitens der Pfarre Hainfeld (Frau Johanna Karrer) gratuliert.
Die Städtepartnerschaft zwischen Issenheim und Hainfeld besteht nunmehr schon 40 Jahre. Anlässlich des Besuches der issenheimer Freunde in Hainfeld, wurde dieses Gastgeschenk gefertigt.
Ankunft der Gäste aus der Partnerstadt
Issenheim im Elsass / Frankreich
Die Partnerschaft zwischen Issenheim und Hainfeld besteht seit 1975 und wird durch gegenseitige Besuche gepflegt.
LFL1-A-0714/001
Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden
Waldbrandverordnung 2015 – Lilienfeld, am 03. Juli 2015
Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F. zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind
brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie z.B.Zündhölzer und Rauchwaren) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis 31. Oktober 2015 gültig.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß §°174 Abs. 1 lit. a Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.